Original | Erläuterung | Korrektur |
Die Fremdfirma erkennt die »Allgemeinen Regelungen für Fremdfirmen« mit ihrer Unterschrift an. | Es geht um die Inhalte dieses Flyers. | Die Fremdfirma erkennt diese »Allgemeinen Regelungen für Fremdfirmen« mit ihrer Unterschrift an. |
Sie unterweist ihre Beschäftigten gegebenenfalls auch auf Grundlage weiterer, zur Verfügung gestellter Informationen. | Lässt man dieses Komma weg, bezieht sich das „unterweist ihre Beschäftigten“ nur auf die weiteren Informationen. Das ist aber vermutlich nicht gemeint. Mit Komma unterweist die Fremdfirma grundsätzlich, gegebenenfalls (im Sinne von „zusätzlich“) auch auf Grundlage weiterer Informationen. | Sie unterweist ihre Beschäftigten, gegebenenfalls auch auf Grundlage weiterer, zur Verfügung gestellter Informationen. |
Deshalb gelten für Beschäftigte von Fremdfirmen ergänzend zu den Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher unserer jeweiligen Standorte folgende Regelungen: | Dies ist ein Einschub, der als solcher durch Kommas gekennzeichnet werden sollte. Sonst ist der Text nur schwer lesbar. | Deshalb gelten für Beschäftigte von Fremdfirmen , ergänzend zu den Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher unserer jeweiligen Standorte< , folgende Regelungen: |
Machen Sie sich mit den örtlichen Bestimmungen in den »Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher« vertraut und beachten sie. | Sonst grammatikalisch falsch: „sich vertraut machen“ und „sie beachten“ kann so nicht kombiniert werden. | Machen Sie sich mit den örtlichen Bestimmungen in den »Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher« vertraut und beachten Sie sie. |
Mitgebrachte Gefahrstoffe dürfen Sie nur einsetzen und lagern, wenn Sie die dafür notwendige Kompetenz nachweisen können und Sicherheitsdatenblätter vorhalten. | Den Datenblättern fehlt der eindeutige Bezug zu den oben genannten Gefahrstoffen. Man weiß zwar, was gemeint ist, es steht dort aber nicht. | Mitgebrachte Gefahrstoffe dürfen Sie nur einsetzen und lagern, wenn Sie die dafür notwendige Kompetenz nachweisen können und die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter vorhalten. |
Halten Sie die Arbeitsstelle ständig in ordentlichem Zustand und verlassen sie nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt. | Im Imperativ (Befehlsform) verlangt jedes Verb seine eigene persönliche Anrede: „Halten Sie … und verlassen Sie …“ | Halten Sie die Arbeitsstelle ständig in ordentlichem Zustand und verlassen Sie sie nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt. |
Mit der Ansprechperson stimmen Sie alle Arbeiten ab und betreten nur solche Bereiche, die zum Auftrag gehören. |
|
Mit der Ansprechperson stimmen Sie alle Arbeiten ab. Betreten Sie nur jene Bereiche, die im Auftrag als Tätigkeitsbereich aufgeführt sind. |
Nutzen Sie nur solche Abstell- und Parkplätze, die Ihnen zugewiesen worden sind. |
|
Nutzen Sie nur Stellplätze und Parkplätze, die Ihnen zugewiesen worden sind. |
Vermeiden Sie Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch durch geeignete Maßnahmen weitestgehend. | Plural, unter anderem, weil mehrere Ursachen aufgeführt werden. | Vermeiden Sie Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch durch geeignete Maßnahmen weitestgehend. |
Führen Sie nur solche Arbeiten aus, für die Sie qualifiziert und beauftragt sind. |
Grammatikalisch falsch durch die unzulässige Kombination zweier Kollokationen: „… Arbeiten, … für die Sie beauftragt sind.“ „für etwas qualifiziert sein“ |
Führen Sie nur solche Arbeiten aus, für die Sie qualifiziert sind und mit deren Ausführung Sie beauftragt wurden. |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, entsorgen Sie bei der Arbeit anfallende Abfälle fachgerecht bitte selbst. |
„bitte“ streichen, denn es kann aufgefasst werden als
ODER
|
Entsorgen Sie bei Ihrer Arbeit anfallende Abfälle fachgerecht selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist. |
Melden Sie sich bei längeren Arbeiten täglich am Empfang und bei Ihrer Ansprechperson an und ab. | „länger“ bedeutet nicht zwingend „mehrtägig“. | Melden Sie sich bei mehrtägigen Arbeiten täglich am Empfang und bei Ihrer Ansprechperson an und ab. |
Arbeiten mit Staubentwicklung dürfen nur in Abstimmung mit Ihrer Ansprechperson erfolgen, nachdem die Rauchmelder abgedeckt und die Brandmeldeanlage soweit erforderlich ausgeschaltet sind. |
Tipp: Bilden Sie den Kernsatz separat mit jedem der beiden Substantive, um den Fehler leichter zu erkennen.
|
Arbeiten mit Staubentwicklung dürfen nur in Abstimmung mit Ihrer Ansprechperson erfolgen, nachdem die Rauchmelder abgedeckt sind und die Brandmeldeanlage, soweit erforderlich, ausgeschaltet ist. |
Wir benennen eine Ansprechperson, die bei Bedarf vor Ort einweist und stellen diese „Allgemeine Regelungen für Fremdfirmen“ zur Verfügung. |
Wir benennen eine Ansprechperson [,eingeschobener Nebensatz in Kommas,] und stellen … zur Verfügung.
|
Wir benennen eine Ansprechperson, die bei Bedarf vor Ort einweist, und stellen diese „Allgemeinen Regelungen für Fremdfirmen“ zur Verfügung. |
Wir stellen die örtlichen »Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher« zur Verfügung. | „örtlichen“ ist hier falsch, weil es so viel bedeutet wie „die vor Ort befindlichen“ oder „die vor Ort anzutreffenden“. Gemeint sind aber „die vor Ort geltenden“. | Wir stellen die vor Ort geltenden »Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Besucher« zur Verfügung. |
Sie dürfen ohne Rücksprache mit der zuständigen Ansprechperson keine Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen machen und müssen auch nach Abschluss Ihrer Arbeiten Dritten gegenüber Stillschweigen darüber bewahren. |
Worauf bezieht sich das „darüber“? Auf die Aufzeichnungen, die Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen oder auf das Verbot? Bitte prüfen, ob diese Aussage konkretisiert werden muss. |
— |
Nehmen Sie gefährliche Arbeiten – insbesondere Arbeiten mit Feuer (Schweißen, Schneiden, Brennen) und Arbeiten an elektrischen Anlagen – erst nach ausdrücklicher Genehmigung auf. | „offene Flamme“ ist der korrekte Begriff in diesem Zusammenhang, nicht nur unter Fachleute. Das Wort „Feuer“ ist in diesem Zusammenhang zu pauschal, ebenso der Begriff „offenes Feuer“. | Nehmen Sie gefährliche Arbeiten – insbesondere Arbeiten mit offener Flamme (Schweißen, Schneiden, Brennen) und Arbeiten an elektrischen Anlagen – erst nach ausdrücklicher Genehmigung auf. |